Jahresabschluss

Wir beraten Sie kompetent und optimal bei Ihrem Jahresabschluss.

Jahresabschluss

Wir erstellen und prüfen Ihre Jahresabschlüsse, um den handels- sowie steuerrechtlichen Vorschriften, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind, gerecht zu werden.

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Erstellung von Jahresabschlüssen

Wir erstellen für Sie Handels- und Steuerbilanzen sowie ggf. konsolidierte Abschlüsse bzw. Konzernabschlüsse. Jeder Jahresabschluss wird von uns mit einem Erstellungsbericht versehen, wodurch den Anforderungen der Kreditinstitute an der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich des Kreditnehmerratings Rechnung getragen wird.

Als Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses dient Ihre Finanzbuchhaltung. Diese erstellen wir selbstverständlich gerne für Sie. Sollten Sie diese bereits selbst erstellt haben, ist die Übernahme Ihrer Daten aus fast allen Systemen problemlos möglich.

Im Anschluss analysieren wir Ihren Jahresabschluss umfassend und geben Ihnen mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse wertvolle Gestaltungshinweise sowie Handlungsempfehlungen.

Zur Finanzbuchhaltung

Prüfung von Jahresabschlüssen / Sonstige Prüfungen

Wir führen als unabhängige Wirtschaftsprüfer die gesetzlich vorgeschriebenen sowie freiwilligen Abschlussprüfungen bei Ihrem Unternehmen durch. Bei diesen Prüfungen berücksichtigen wir sowohl die gesetzlichen als auch die gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen. Als Mitglied des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) beachten wir zudem deren Prüfungsstandards. Über die Art, den Umfang sowie das Ergebnis der durchgeführten Prüfung informieren wir Sie und fassen das Prüfungsergebnis abschließend in einem Bestätigungsvermerk übersichtlich für Sie zusammen.

Bitte achten Sie darauf, dass die Bestellung des Abschlussprüfers vor Ablauf des Geschäftsjahres erfolgt, wodurch eine Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks ermöglicht wird. Gleichzeitig wird durch die Erstellung des Jahresabschlusses die Möglichkeit der Prüfung durch die gleiche Person oder Gesellschaft ausgeschlossen. Die Prüfung erfolgt daher zusätzlich zu der Erstellung. Bei den Prüfungsaufträgen gewähren wir selbstverständlich einen umfassenden Mandatsschutz für Ihren Steuerberater.

Wir führen zusätzlich zu den Abschlussprüfungen weitere spezialgesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungen durch.

Kriterien für Pflichtprüfungen

Pflichtprüfungen sind derzeit für Kapital- gesellschaften (GmbH, AG) und bestimmte Personengesellschaften (GmbH & Co. KG) vorgesehen, wenn diese zwei der drei nachfolgenden Größenkriterien überschreiten:

  • Bilanzsumme > € 6.000.000
  • Umsatzerlöse > € 12.000.000
  • Zahl der Arbeitnehmer > 50
Jahresabschluss

Neben Abschlussprüfungen führen wir weitere spezialgesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungen durch.

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